Ampel unterstützt kommunalen Klimaschutz in MV mit Millionengeldern

Zum heutigen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags sechs Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum zu fördern, erklärt Claudia Müller, bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern:

„Die Bundesmittel sind ein wichtiger Schritt für den Klima- und Naturschutz in unserer Region. Sie ermöglichen es den Kommunen, konkrete Maßnahmen zum Erhalt unserer Umwelt umzusetzen und dabei gleichzeitig den Lebensraum für Flora und Fauna zu verbessern. Ich freue mich sehr, dass der Bundestag dabei überproportional viel Geld nach MV gibt. Die 10,5 Millionen Euro werden dabei helfen vor Ort den Klimaschutz zu stärken!”

Folgende Gemeinden in MV erhalten Gelder aus dem Förderprogramm für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum:

     

      • Gemeinde Raben Steinfeld, 691.568,00 €

      • Stadt Barth, 5.599.239,40 €

      • Stadt Rostock, 1.566.800,00 €

      • Stadt Brüel, 1.101.123,00 €

      • Stadt Malchin, 1.043.100,00 €

      • Gemeinde Rubkow, 537.181,47 €

     

    Zu den konkreten Vorhaben:

       

        • Gemeinde Raben Steinfeld plant: Großflächige Sicherung durch Pflege und Nachpflanzungen des Baumbestandes im Park Ludwigslust

        • Stadt Barth plant: Ziel ist Landschaftsparks, Wälder und Moore klimagerecht, zukunftsweisend und biodiversitätsfördernd zu gestalten und die Aufenthaltsqualität für die Erholungssuchenden zu steigern. Ein Pilotprojekt zur landschaftlichen Vernetzung von historischen Parkanlagen soll hier entlang des Flusslaufes der Barthe (Barth Divitz, Löbnitz, Altenhagen, Endingen), incl. Erfassung der Potentiale von Moorwiedervernässungsflächen im Flusstal entstehen oder vorbereitet werden. Die Maßnahmen erstrecken sich auf 440.348m².

        • Stadt Rostock plant: Die Stadt Rostock möchte auf 39.500m² Grünanlagen und Straßenbegleitgrün, Blühwiesen, Säume, Sträucher und Bäume anlegen, um die innerstädtische Biodiversität zu erhöhen und die Stadtnatur an die Folgen des Klimwandels anzupassen. Die Projektergebnisse sollen auf weitere Flächen übertragen werden.

        • Stadt Brüel plant: Renaturierung des Mühlenbachs (6172m²); Vernässung von Wiesen (98.770m²); Ökologische Aufwertung und Vernetzung innerstädtischer Grünzonen (35.220m²); Entsiegelung (2.500m²); Erweiterung einer Streuobstwiese (4.870m²); Anlegen eines Wanderwegs; Fonds für private Entsiegelungsmaßnahmen von Bürgern.

        • Stadt Malchin plant: Wiederherstellung der ökologischen und regionalklimatischen Funktion von Kleingewässern und Parkanlagen durch Entschlammung und Nachpflanzung von Bäumen.

        • Gemeinde Rubkow plant: Der Dorfteich im Ort Daugzin soll saniert werden. Dazu sind Entschlammung, Neugestaltung einer kleinen Insel sowie Regen- und Strassenentwässerung, die Ertüchtigung eines Überlaufgrabens und die Erneuerung einer kleinen Brücke geplant.


      Hintergrund zum Förderprogramm:

      Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Das milliardenschwere ANK ist das größte Naturschutzpaket in der Geschichte der Bundesrepublik und beinhaltet verschiedene Förderprogramme und Schwerpunkte. Mit dieser Förderrichtlinie betonen wir die Bedeutung der Kommunen, besonders im ländlichen Raum, als zentrale Verbündete für den natürlichen Klimaschutz. Das Programm fördert Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen oder die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände konnten sich vom 1. August bis 31. Oktober 2023 um einen Förderzuschuss bewerben.

      Formal werden die sechs Kommunen jetzt zur Bewerbung aufgefordert, sie können sich aber darauf verlassen, die entsprechenden Beträge aus dem Bundeshaushalt zu erhalten.

      Den Förderaufruf sowie weitere Informationen findet Sie hier: https://www.z-u-g.org/ank-lk/foerderrichtlinie/