Bundestagsabgeordnete Claudia Müller unterschreibt Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbots

Claudia Müller, bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern, hat den interfraktionellen Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbots unterschrieben. Hierzu erklärt sie:

„Die Würde des Menschen ist für die AfD antastbar. Immer wieder stellen Vertreterinnen und Vertreter der Partei öffentlich zur Schau, dass ihre politischen Ziele gegen zentrale Grundsätze unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen. Ich bin daher der Meinung, dass es neben der politischen auch eine juristische Auseinandersetzung mit der AfD benötigt. Daher habe ich den Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbots unterschrieben.“

Darüber hinaus erläutert Claudia Müller: „Ich bin überzeugt, dass es in der Verantwortung einer demokratischen Gesellschaft liegt, diese auch zu schützen. Hundertausende Menschen haben Anfang des Jahres gegen die Abschiebepläne der AfD an vielen Orten hierzulande demonstriert. Mit den Demonstrationen haben Hundertausende Menschen ihre Möglichkeit genutzt, unsere liberale Demokratie zu verteidigen. Mir als Bundestagsabgeordnete bieten sich noch andere Möglichkeiten. Wir Abgeordnete können aus dem Parlament heraus das Bundesverfassungsgericht beauftragen, ein AfD-Verbot zu prüfen. Wir als Demokratinnen und Demokraten sollten alle Mittel nutzen, die uns unser Rechtsstaat zur Verfügung stellt.“


Hintergrund:

Ein fraktionsübergreifender Antrag wird von Abgeordneten verschiedener Fraktionen gemeinsam eingebracht. Solche Anträge, manchmal auch „Gruppenanträge“ genannt, benötigen die Unterstützung von mindestens fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten, was derzeit mindestens 37 Mitglieder erfordert.

Nach der Einbringung des Antrags beginnt das parlamentarische Verfahren. Der Antrag wird im Plenum des Deutschen Bundestages beraten. Es besteht die Möglichkeit, dass er sofort abgestimmt oder zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wird. In den Ausschüssen findet eine Anhörung mit Expertinnen und Experten statt, bevor der Antrag zur finalen Beratung und Abstimmung erneut ins Plenum gelangt.

Die Anzahl der Abgeordneten, die einen Antrag unterstützen, beeinflusst die zur Verfügung stehende Redezeit im Plenum. Zudem bestimmt sie die Anzahl der Sachverständigen, die für eine Anhörung in den Ausschüssen benannt werden können.

Das Parlament legt die Dauer des gesamten Verfahrens fest. Nach einem Beschluss müssen innerhalb von zwei Monaten die Bundesregierung und die Landesregierungen sicherstellen, dass keine V-Leute und verdeckte Ermittler mehr in den Führungsebenen der AfD tätig sind. Erst danach bestellt die Bundestagspräsidentin Verfahrensbevollmächtigte, die einen schriftlichen Prüfverfahrensantrag samt Begründung für das Bundesverfassungsgericht erarbeiten. Diese Verfahrensbevollmächtigten übernehmen anschließend die Prozessführung.

(Berlin, der 22. Oktober 2024)