Junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe dürfen endlich ihr Geld behalten

Aktuell leben bundesweit ungefähr 250.000 junge Menschen in Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe, davon etwas mehr als 5.000 in Mecklenburg-Vorpommern. Viele von ihnen stehen kurz vor dem 18. Lebensjahr vor dem Schritt, die Einrichtungen und Angebote zu verlassen und sich ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Sie haben eine Ausbildung angefangen oder verdienen sich als Schülerinnen und Schüler etwas dazu. Bisher mussten sie davon einen Kostenbeitrag von bis zu 25 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt zahlen. Das war für die Jugendlichen sehr demotivierend. Mit der neuen gesetzlichen Regelung zur Kostenheranziehung dürfen sie dieses Geld ab dem 1. Januar 2023 auch behalten.

Dazu Claudia Müller: „Junge Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe leben, haben den Lohn für ihre Arbeit genauso verdient wie alle anderen. Die Abschaffung ist ein großer Erfolg. Die Kostenheranziehung aus der Ausbildungsvergütung oder anderer Arbeit war demotivierend. Die Jugendlichen sparen von ihrem ersten Gehalt für die Kaution ihrer ersten Wohnung oder z.B. einen Führerschein. Gerade denjenigen, die in Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen aufwachsen, fehlt es oftmals an einem sozialen und finanziellen Sicherheitsnetz. Mit dem neuen Gesetz werden sie in Zukunft deshalb nicht mehr zu den Kosten ihrer Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen. Uns Bündnisgrünen war es dabei besonders wichtig, dass die jungen Menschen, die bereits durch geförderte Ausbildungen und Berufe auf staatliche Leistungen angewiesen sind, ebenfalls von der Abschaffung der Kostenheranziehung profitieren. Dies ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.

Das Geld, was die Kommunen und Jugendämter bisher durch die Kostenheranziehung gespart haben, fällt für den Haushalt der einzelnen Kommune kaum ins Gewicht. Für die jungen Menschen kann das zusätzliche Einkommen jedoch darüber entscheiden, ob sie eine Ausbildung antreten oder sich eine erste Miete leisten können. Die Kostenheranziehung macht für sie einen großen Unterschied.“