Weißer Rauch steigt auf: Der Bundestag verabschiedet Cannabis-Gesetz

zur heutigen Abstimmung zum Cannabis-Gesetz im Bundestag erklärt Claudia Müller, bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete für Mecklenburg-Vorpommern:

„Heute ist ein historischer Tag in der deutschen Drogenpolitik! Die Ampel hat den Weg frei gemacht für die Entkriminalisierung von Cannabiskonsum in Deutschland. Endlich wird der gesetzliche Rahmen den gesellschaftlichen Realitäten angeglichen. Mit dem Gesetz wird nicht nur wird der Konsum entkriminalisiert, sondern auch der Gesundheits- & Jugendschutz gestärkt und der illegale Schwarzmarkt eingedämmt!“

Das bisherige Cannabisverbot ist gescheitert. Statt den Konsum einzudämmen ist dieser immer weiter angestiegen. Seit 2008 hat sich die Zwölf-Monatsprävalenz des Cannabisgebrauchs bei jungen Erwachsenen verdoppelt. Der illegale Schwarzmarkt floriert und wächst. Dort betreiben kriminelle Dealer ihr Geschäft; Jugend- und Gesundheitsschutz gelten hier nicht. Auf dem Schwarzmarkt verkaufte Cannabisprodukte sind häufig verunreinigt und mit schädlichen Zusatzstoffen wie zum Beispiel Glas oder Blei gestreckt oder mit gefährlichen synthetischen Cannabinoiden versetzt.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats wird das Gesetz in zwei Stufen umgesetzt: Die Regelungen zur Entkriminalisierung und zum Eigenanbau sollen im April 2024 in Kraft treten, die Regelungen zu Anbauvereinigungen im Juli 2024. Letzteres gibt den Ländern mehr Zeit, sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

Zu den wesentlichen Regelungen des Gesetzes gehört, dass erwachsene Menschen künftig straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau anbauen dürfen. Ältere Verurteilungen, die gemäß den Bestimmungen des neuen Cannabisgesetzes nicht strafbar wären, können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister entfernt werden. Noch laufende Strafverfahren werden beendet.

Nichtkommerzielle Anbauvereinigungen (Clubs) sollen künftig Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Samen und Pflanzen dürfen auch an erwachsene Nicht-Mitglieder abgegeben werden. Für die Abgabe gelten Höchstgrenzen von 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für Erwachsene unter 21 Jahren gelten abgesenkte THC-Grenzen und Abgabemengen. Es dürfen nur volljährige Menschen Mitglied in Anbauvereinigungen werden und diese dürfen nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen errichtet werden. Der Verbraucher-, Gesundheits- und Jugendschutz werden streng kontrolliert. Erwachsene Konsument*innen erhalten durch die Clubs eine legale Alternative zum Schwarzmarkt.

Die Prävention wird durch Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen selbst gestärkt. Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen. Das Gesetz soll nach zwei Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden, bereits nach 18 Monaten soll eine erste Evaluation über die Auswirkungen auf den Jugendschutz vorliegen.

Unser Ziel ist es, einen legalen und streng kontrollierten Markt für Cannabis zu schaffen und auf diese Weise den Jugend- und Gesundheitsschutz zu stärken und den illegalen Schwarzmarkt einzudämmen. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel hierzu die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Fachgeschäften verabredet. Die vollständige Realisierung einer solchen kommerziellen Abgabemöglichkeit ist mit Blick auf mögliche europarechtliche Hürden nur auf längere Sicht umsetzbar. Daher hat sich die Koalition zunächst darauf konzentriert, legale Zugangsmöglichkeiten für Erwachsene durch den privaten Anbau sowie durch nichtkommerzielle Anbauvereinigungen zu ermöglichen. Die Abgabe durch kommerzielle Fachgeschäfte soll zunächst in regionalen und zeitlich befristeten Modellprojekten erprobt werden.